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Finanzierungshilfen für Privatpersonen bei Energiesparmaßnahmen und Nutzung erneuerbarer Energien in RLP

Informationen zu Förderprogrammen

KfW Bankengruppe
bawa tours&travel GmbH
EOR Rheinlandpfälzische Energieagentur
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Energieberatung Rheinland-Pfalz
EWS Schönau

Informationen zu "Erneuerbaren-Energie-Gesetz (EEG)" finden Sie in dem BUND-Faltblatt "Das Erneuerbare Energie Gesetz"


Förderprogramme der Kommunen oder Banken

Vereinzelt bieten Kommunen und Banken eigene Förderprogramme für die Nutzung erneuerbarer Energien oder Energiesparmaßnahmen an. Entsprechende Informationen können Sie bei den Kommunalverwaltungen (Stadt-, Ver-bandsgemeinde- und Kreisverwaltungen), den Stadtwerken oder den Verbraucherberatungsstellen bzw. den Geldin-stituten einholen.

Förderprogramme der Energieversorger

Viele Energieversorger (Strom und Gas) bieten für Ihre Tarifkunden Förderprogramme für einen rationelleren Einsatz von Energie (z.B. Brennwertheizkessel, Wärmepumpe, Neuanschaffung eines energiesparenden Haushaltsgroßgerätes wie Kühl- und Gefriergeräte) oder den Einsatz erneuerbarer Energien an (Solarwärme oder Solarstrom).


Beispiel: Schönauer Sonnencent-Investstrom (Zuschuss)


Fördergegenstand:
Strom aus Fotovoltaikanlagen, Blockheizkraftwerken, kleinen Wasserkraft- und Biogasanlagen
Voraussetzungen: Stromkunde der Elektrizitätswerke Schönau, neue, nicht betriebswirtschaftlich zu betreibende Anlagen, Neukundenwerbung.
Zuschusshöhe: Fotovoltaikanlagen 6 ct./kWh für 5 Jahre, danach 4 ct./kWh für weitere 5 Jahre, für Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen 0,5 – 2,0 ct. für fünf Jahre (kann verlängert werden), ansonsten Förderung auf Anfrage.
Anträge und weitere Informationen: EWS GmbH, Friedrichstraße 53 - 55, 79677 Schönau; www.ews-schoenau.de


Achtung: Bitte beachten Sie, dass für einige staatliche Fördermittel ein Kumulierungsverbot besteht, d.h. Sie dürfen evtl. verschiedene der aufgeführten Förderprogramme (i.R. staatl. Zuschussprogramme) nicht gleichzeitig für eine Maßnahme in Anspruch nehmen. Fragen Sie bei den angegebenen Informationsstellen nach. Außerdem müssen bei vielen Programmen zunächst einen Antrag stellen und dürfen erst dann mit der Maßnahme beginnen, wenn Sie eine Zusage haben.
Beachten Sie weiterhin, dass seit kurzem auch z. B. der Einbau von Isolierglasfenstern, Dämmplatten oder einer neuen Heizung bis max. 600 €/a von der Einkommensteuer abgezogen werden kann.

Hinweis: Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben können wir keine Garantie übernehmen.

Stand: 04/11



Weitere Tipps und Tricks zum effizienten Energiesparen finden Sie in unserer Strompsarsektion der Ökotipps

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