Ein Nutzer einer Energieanlage (Betrieb, Gebietskörperschaft, Mehrfamilienhaus etc.) will Maßnahmen zur Energieeinsparung (z.B. aus Kostengründen) nicht selbst durchführen. Ein Contractor bietet dem Nutzer deshalb die komplette Übernahme dieser Leistungen an. Bei diesem Contractor kann es sich um einen Energieversorger handeln, aber auch um einen (größeren) Heizungsbauer oder eine (regionale) Energieagentur.
Bezahlt werden die vorfinanzierten Leistungen des Contractors mittels einer monatlichen Nutzungsrate über einen bestimmten Zeitraum. Neu am Contracting ist nun, dass dieses Nutzungsentgelt an die eingesparten Energiekosten gebunden wird.
Mit anderen Worten: Die neue Energieanlage ist sparsamer, was auch die Kosten senkt. Der Nutzer zahlt aber für seine Energiekosten den gleichen Betrag wie vorher und finanziert mit der Differenz die neue Anlage. Nach einer gewissen Zeit (5 - 10 Jahre) geht die Energieanlage in das Eigentum des Nutzers über, so dass er sie weitere Jahre mit den nunmehr reduzierten Kosten betreiben kann. Die oben genannte Laufzeit des Contractor-Vertrages sollte nicht wesentlich über der halben Nutzungsdauer der Energieanlage liegen.
Vorteile
- Der Contractor hat ein Interesse an möglichst sparsamer Bereitstellung der Energie.
- Der Nutzer erhält eine neue Anlage, die ihm keine hohen Investitionkosten verursacht.
- Nach etwa der Hälfte der Vertragslaufzeit spart er Geld.
- Energie wird von Anfang an gespart.
Wärmedirektservice/Vollwärmeversorgung
In vielen Fällen wird Contracting auf eine Wärmelieferung hinauslaufen. Zum Beispiel liefert der Gasversorger nicht mehr die Ware "Gas", sondern "Wärme". Der Wärmelieferant wird dann meistens Eigentümer der (neuen) Heizung. Es ist auch denkbar, dass er nur den Betrieb der Heizanlage übernimmt.
Für genauere Informationen empfehlen wir unser Faltblatt "Contracting".
Stand der Informationen: 08/02
Seite zuletzt aktualisiert am: 02/11