Der Beschluss zur Atomenergienutzung sei hiermit noch einmal in Erinnerung gerufen. Er gilt in ähnlicher Form auch BUNDesweit.
Beschluss:
1. Der BUND Rheinland-Pfalz vertritt im Hinblick auf die Atomenergie folgende Position:
Die Atomtechnologie ist unbeherrschbar. Sie enthält unverantwortbare Risiken. Ihre Nutzung ist daher mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Sie wird deshalb vom BUND grundsätzlich und einschränkungslos abgelehnt.
2. Diese Position hat folgende Konsequenzen:
2.1. Die grundsätzliche Unbeherrschbarkeit der Risiken bedingt die Forderung nach dem Widerruf der Betriebsgenehmigungen für alle Atomkraftwerke. Eine Forderung nach Stillegung einzelner Atomkraftwerke ist in jedem Falle mit der grundsätzlichen Unbeherrschbarkeit zu verbinden.
2.2. Die Forderung nach Entziehung der Betriebsgenehmigungen für die Atomkraftwerke ist zu richten an die Politiker, insbesondere an die Exekutive. Sie sind aufgrund des auf dem Grundgesetz und dem Atomgesetz beruhenden Anspruchs der Bevölkerung auf Leben und körperliche Unversehrtheit verpflichtet, die Nutzung der Atomenergie unverzüglich zu beenden.
2.3. Der BUND kann sich an der Begrenzung der Probleme, die der bereits vorhandene Atommüll bietet, solange nicht beteiligen, als damit der Atomwirtschaft ein - mehr oder weniger bequemer - Ausweg aus ihrem Entsorgungsnotstand geschaffen und der Weiterbetrieb der Atomkraftwerke erst ermöglicht wird. Der BUND kann sich deshalb erst dann um Lösungen (mit-)bemühen, wenn der Ausstieg aus der Atomenergie erfolgt ist,
- wenn also alle Atomkraftwerke in Deutschland für immer vom Netz genommen sind,
- wenn Politik und Wirtschaft endgültig darauf verzichtet haben, Atomkraftwerke neu oder wieder in Betrieb zu nehmen, und
- wenn die Bundesrepublik sich ernsthaft um einen weltweiten Ausstieg bemüht.
Stand der Informationen: 01.10.2000
Seite zuletzt aktualisiert am: 10.09.2004