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Thesen Freiflächen-Fotovoltaikanlagen

Positionspapier des BUND Rheinland-Pfalz

Beschlossen auf der Landesdelegiertenversammlung 2010 in Nackenheim

Grundsätzliches:

  • Die Nutzung der Sonnenenergie ist wie die anderer erneuerbarer Energieträger dann besonders sinnvoll, wenn parallel dazu der gesamte Energieverbrauch drastisch heruntergefahren wird. Die Einsparmöglichkeiten sind, wie mehrere Untersuchungen der letzten Jahre beweisen, erheblich (über 50 %).
  • Die Nutzung der Sonnenenergie kann einen bemerkenswerten Beitrag zur CO2-Minderung und damit zum Klimaschutz leisten. Dazu ist ein deutlicher Ausbau nötig. Beim Betrieb von Fotovoltaikanlagen fallen praktisch keine Rest- und Abfallstoffe an.
  • Zu einer deutlichen gesellschaftlichen Förderung der regenerativen Energien gibt es keine sinnvollen Alternativen.
  • Der BUND Rheinland-Pfalz steht der Nutzung der Sonnenenergie durch Fotovoltaikanlagen grundsätzlich positiv gegenüber.
  • Naturhaushalt und Landschaftsbild sollen möglichst wenig beeinträchtigt werden.
  • Der BUND Rheinland-Pfalz befürwortet eine geringere Vergütung nach EEG für Freiflächenanlagen.
  • Fotovoltaikanlagen sollen grundsätzlich auf Dachflächen errichtet werden. Dieses Thesenpapier gibt unsere Auffassung zu sonstigen Installationsmöglichkeiten wieder.
  • In diesen Fällen ist zuvor eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Für die potentielle Installation von Freiflächen-Fotovoltaikanlagen unterscheiden wir drei Flächenkategorien:

1.) Gunstbereiche
Dies sind Flächen, die sich nach unserer Auffassung für Fotovoltaikanlagen eignen.

2.) Restriktionsbereiche
Dies sind Flächen, auf denen Fotovoltaikanlagen unter bestimmten Bedingungen zugestimmt wird.

3.) Ausschlussbereiche
Dies sind Flächen, auf denen Fotovoltaikanlagen unseres Erachtens nicht errichtet werden sollen.

Kriterien für Gunstbereiche

Weitgehend denaturierte bzw. vorbelastete Flächen, die auch in absehbarer Zeit nicht in einen ökologisch vernünftigen Zustand gebracht werden können wie
• Aufgelassene Gewerbegebiete
• Nicht renaturierte Mülldeponien und Abraumhalden
• Ehemalige Munitionsdepots
• Lärmschutzwälle
• Parkplätze
• Versiegelte Höfe oder Innenbereiche

Restriktionsgebiete:

• Gartenflächen im Innenbereich
• Nicht versiegelte Flächen im Innenbereich oder am Rand einer Kommune, wenn die Module so hoch befestigt werden, dass eine ökologische Qualitätsminderung der Flächen großteils ausbleibt
•auf Freiflächen, wenn damit eine ökologische Verbesserung verbunden ist und wenn VertreterInnen des Umweltschutzes bei der Auswahl der Flächen maßgebend beteiligt sind.

Ausschlussbereiche:
• Alle Gebiete, die nicht unter Restriktionsbereiche oder Gunstbereiche fallen. Dazu gehören grundsätzlich alle unversiegelten Flächen wie Wiesen, Äcker, Wälder usw.

Erstellt vom Arbeitskreis Energie des BUND-Landesverbandes Rheinland-Pfalz; Michael Carl Höhenweg 15, 56335 Neuhäusel, Tel. 02620/8416; Fax: 02620/950805; Email: michael.carl@t-online.de Stand: April 2010

 

Positionspapier zum Download (PDF-Datei, 40 kB)



Weitere Tipps und Tricks zum effizienten Energiesparen finden Sie in unserer Strompsarsektion der Ökotipps

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