beschlossen auf der
Landesdelegiertenversammlung 2007 in Wittlich
Grundsätzliches:
• Diese Position bezieht sich auf die so genannte Tiefengeothermie, die üblicherweise ab 100 m Tiefe angesetzt wird. Die Nutzung von oberflächennaher Erdwärme wird in unserem Faltblatt „Die Wärmepumpe“ behandelt.
• Die Nutzung der Geothermie ist wie die anderer erneuerbarer Energieträger dann besonders sinnvoll, wenn parallel dazu der gesamte Energieverbrauch drastisch heruntergefahren wird. Die Einsparmöglichkeiten sind, wie mehrere Untersuchungen der letzten Jahre beweisen, erheblich (über 50 %).
• Die deutliche gesellschaftliche Förderung der regenerativen Energien ist unverzichtbar.
• Der BUND Rheinland-Pfalz steht der Nutzung der Geothermie grundsätzlich positiv gegenüber.
• Die Vorteile liegen in der bedarfsgerechten und krisensicheren Verfügbarkeit und der Ressourcenschonung.
• Die Nutzung der Geothermie kann einen Beitrag zur CO2-Minderung und damit zum Klimaschutz leisten. Beim Betrieb von Geothermieanlagen fallen wenig Rest- und Abfallstoffe an.
• Bei Vorliegen einer energetische Eignung der jeweiligen Region (ausreichend hohe Temperatur in der Tiefe) bietet die Nutzung der Geothermie eine gute Möglichkeit, die Wirtschaftskraft zu stärken, Arbeitsplätze zu schaffen und die Exportchancen zu verbessern.
Voraussetzungen für eine Befürwortung durch den BUND:
• Zur Beurteilung der Effizienz einer solchen Anlage ist nicht nur eine Energiebilanz, sondern eine Gesamtökobilanz, einschließlich der betroffenen Grundwasserökosysteme, durchzuführen.
• Naturhaushalt und Landschaftsbild sollen möglichst wenig beeinträchtigt werden. Der Flächenbedarf für eine geothermische Anlage muss möglichst gering gehalten werden.
• Eine reine Wärmenutzung ist in vielen Fällen sinnvoll und wird daher vom BUND akzeptiert. Einer Nutzung der Geothermie zur Stromerzeugung ohne sinnvolle Abwärmenutzung kann nur in begründeten Ausnahmefällen zugestimmt werden.
• Werden zur Kühlung Grundwasservorkommen benötigt, ist von einer Ablehnung durch den BUND auszugehen. Die Errichtung luftgekühlter Anlagen wird befürwortet.
• Auf eine Einzel-Prüfung vor Ort soll nie verzichtet werden, da die entsprechenden Anlagen immer einen Eingriff nach dem Naturschutzgesetz darstellen.
• Beeinträchtigungen durch die Nutzung der Geothermie sind nicht völlig zu vermeiden. Daher müssen die zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente und technischen Möglichkeiten konsequent angewendet und so Belastungen auf ein zumutbares Maß reduziert werden.
• Dem Problem des Salzgehaltes des Tiefenwassers und damit der Gefahr der Versalzung des Oberflächenwassers, weiterer Belastungen (z.B. Bor) und eventueller Bodensenkungen ist durch ein nachträgliches Verpressen des Wassers in die Tiefe durch eine zweite Bohrung zu begegnen.
• Eventuelle Schwefelemissionen müssen begrenzt werden. Diese lassen sich vermeiden, wenn die Anlagen mit Sekundärflüssigkeit betrieben werden. Das Gleiche gilt für weitere gasförmige Belastungen des Tiefenwassers.
• Gebiete, bei denen eine hohe Wasserdurchlässigkeit des Gesteins bzw. der Gesteinsschichten vorliegen und eine Trennung von verschiedenen Wasser führenden Schichten durchstoßen werden und nicht abgedichtet werden können, sollen nicht genutzt werden.
• Trinkwassereinzugsgebiete und Heilwasser-Schutzzonen sind zur Geothermienutzung ungeeignet.
• Während der Bohrungen ist auf geringe Lärm- und Schadstoff-Emissionen zu achten.
Erstellt vom Arbeitskreis Energie des BUND-Landesverbandes Rheinland-Pfalz
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