Sie befinden sich hier:

Position zur Windenergienutzung

Windenergie ausbauen – naturverträglich!

Positionspapier des BUND Rheinland-Pfalz, beschlossen auf der Landesdelegiertenversammlung am 21.04.2012 in Lambrecht, zuletzt geändert am 25.04.2015 in Trier.

Inhaltliche Grundlage ist die Bundesposition 56 des BUND zur Windkraft vom Juni 2011 („Für einen natur- und umweltverträglichen Ausbau der Windenergie“), die für Rheinland-Pfalz angepasst wurde.

Grundsätzliches

·         Zu einer Energiewende weg von Kohle- und Atomkraft und hin zu Energieeffizienz und zu regenerativen Energien mit den Schwerpunkten Windenergie und Fotovoltaik gibt es keine sinnvollen Alternativen. Neue Speichertechniken und dezentrale Netzoptimierungen müssen endlich weitere Schwerpunkte einer umfassenden Energiewende werden.

·         Die Nutzung der Windenergie ist wie die anderer erneuerbarer Energieträger dann besonders sinnvoll, wenn parallel dazu der gesamte Energieverbrauch drastisch heruntergefahren wird. Die Einsparmöglichkeiten sind, wie mehrere Untersuchungen der letzten Jahre beweisen, erheblich. Der BUND fordert eine Verminderung des Energieverbrauchs um 50 % gegenüber 2007.

·         Die Nutzung der Windenergie leistet einen bemerkenswerten Beitrag zur CO2-Minderung und damit zum Klimaschutz, da sie in Bezug auf den Flächenverbrauch die effizienteste regenerative Energiequelle darstellt. Beim Betrieb von Windkraftanlagen fallen zudem praktisch keine Rest- und Abfallstoffe an.

·         Der BUND Rheinland-Pfalz steht der Nutzung der Windenergie durch Windkraftanlagen daher grundsätzlich positiv gegenüber, auch wenn die Nutzung dieser Naturressource nicht zum ökologischen Nulltarif möglich ist.

·         Das Postulat der Landesregierung, 2 % der Fläche von Rheinland-Pfalz für Windenergie zur Verfügung zu stellen sowie die Verfünffachung des Windenenergieanteils zu erreichen (was bei weitem keine Verfünffachung der Anlagenzahl bedeutet) wird vom BUND grundsätzlich unterstützt. Dabei sind Räume mit hoher Windhöffigkeit vorrangig auszuwählen, um die Anlagenzahl und den Flächenverbrauch so niedrig wie möglich zu halten. Auch unter Berücksichtigung der unten genannten Ausschlussflächen sind dann ausreichend Flächen vorhanden, um diese Forderung zu erfüllen.

·         Beeinträchtigungen durch die Nutzung der Windenergie können bei konsequenter Anwendung der zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente und technischen Möglichkeiten deutlich reduziert werden. Naturschutzbelange müssen als gleichwertig gegenüber technischen (wie z. B. Windhöffigkeit) und wirtschaftlichen Belangen gesehen werden.

·         Um Beeinträchtigungen zu minimieren, ist eine Steuerung des Windenergieausbaus dringend erforderlich. Hierzu sollen in den Regionalen Raumordnungsplänen geeignete Flächen (Vorrangflächen, Vorbehaltsflächen) und Ausschlussflächen ausgewiesen werden. Unterhalb der Raumordnungsebene ist eine sinnvolle Steuerung aufgrund des zu engen Betrachtungsraumes kaum möglich.

·         Repowering ist neuen Standorten vorzuziehen.

·         Auf eine Einzel-Prüfung darf nie verzichtet werden, weil Windkraftanlagen immer einen Eingriff nach Landesnaturschutzgesetz darstellen.

·         Der BUND fordert eine wesentlich verbesserte Datenermittlung und ein Monitoring zur Steuerung des Windenergieausbaus. Hierfür sind überregionale Gutachten zum Vogelzug und zu windkraftsensiblen Arten erforderlich.

·         Werden Windkraftanlagen im Wald errichtet, sind zusätzlich insbesondere fledermausrelevante Daten zu ermitteln, da die wissenschaftliche Datenlage hier noch defizitär ist. Auch in den Genehmigungsverfahren sind Datenermittlungen erforderlich, um aufgrund qualitativ hochwertiger naturschutzfachlicher Grundlagen Auswirkungen auf den Naturschutz zu minimieren. Insbesondere an Waldstandorten ist eine UVP-Prüfung unabdingbar.

·         Alle technischen Möglichkeiten vom geeigneten Anstrich bis hin zum zeitweisen Abschalten sollen bei Bau und Betrieb genutzt werden, um Belastungen der Natur zu minimieren.

 Wir unterscheiden 3 Flächenkategorien:

 - Ausschlussflächen

 Hier sollen Windkraftanlagen nicht errichtet werden. Dazu gehören:

·         Naturschutzgebiete (einschließlich der als NSG beantragten Gebiete bis zur rechtskräftigen Entscheidung)

·         Natura 2000-Gebiete für neue Anlagen; alte Anlagen können bei Verbesserung der Ökologie erhalten oder repowered werden.

·         Nationalparke, Naturwaldreservate, Auwälder, Kern- und Pflegezonen der Biosphärenreservate, Biotop-, Boden- u. sonstige Schutzwälder, naturnahe, mindestens dreistufig aufgebaute Wälder mit plenterartigen Strukturen, alte Wälder über 120 Jahre, sowie Waldränder.

·         Waldflächen, die durch unverhältnismäßig große Wegebaumaßnahmen erschlossen werden müssten (z.B. Steilhänge)

·         Als besonders schützenswerte Waldgebiete und Landschaften sind insbesondere zu nennen:

·     ·         die Waldlandschaft des Pfälzerwaldes (größtes geschlossenes Waldgebiet Deutschlands) als nicht industriell überprägtes, windkraftfreies, naturnahes Waldgebiet mit geringer Windhöffigkeit und

·         der bislang unzerschnittene und wertvolle Giebelwald im Norden des Landes

·         der Truppenübungsplatz Stegskopf

·         der Soonwald

·         geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG und § 28 LNatSchG

·         Wasserschutzgebiete der Schutzzone I+II

·         innerhalb bestimmter Abstände nach den gesetzlichen Vorschriften bzw. den vorgeschriebenen dB(A)-Werten (TA Lärm); bei Siedlungen mindestens das Fünffache der Gesamthöhe der Anlage

·         Gebiete, die entsprechend der Abstandsregelungen und der weiteren Kriterien für windkraftsensible Vogelarten des Gutachtens des Landes Rheinland-Pfalz (Vogelschutzwarte und LUWG 2012) auszuschließen sind, landesweit bedeutsame Zugvogelkorridore sowie wertvolle Fledermausgebiete.

 - Restriktionsgebiete

Windkraftanlagen dürfen hier nur errichtet werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass ansonsten die Forderung nach 2 % Flächenanteil nicht erfüllt werden kann (Maßstab hierfür sollten die Regionen der Raumordnungspläne sein) und eventuelle Schutzziele eingehalten werden. Restriktionsgebiete sind:

·         Kernzonen der Naturparke

·        Wälder mit kulturhistorischer Bedeutung und solche, die für Prozessschutz und eine natürliche Waldentwicklung vorgesehen sind (z.B. Waldrefugien entsprechend dem BAT-Konzept bzw. der Forsteinrichtung, Prozessschutzflächen in Naturschutzgroßprojekten)

·         Markante Landschaftsübergänge

·         Kulturlandschaften oder deren Teile mit besonderer naturräumlicher oder kulturhistorischer Bedeutung (z.B. UNESCO-Weltkulturerbegebiete)

 - Gunstbereiche

Auf den restlichen Flächen sind Windkraftanlagen grundsätzlich zu befürworten. Die Kriterien für Gunstbereiche als sinnvolle Flächen sind:

·    Besonders windhöffige Standorte

·    Zuordnung zu anderen technischen Anlagen und vorbelasteten Bereichen, z. B. Lage bei Gewerbe- und Industriegebieten, Straßen, Stromleitungen

·    Konzentrierung in Windparks statt Einzelanlagen

·    Anlagen größerer Leistung (geringere Anzahl von Standorten)

·     Keine Höhenbegrenzung der Anlagen, im Wald möglichst großer Abstand der Rotorblätter zu den Baumkronen

BUND Rheinland-Pfalz, Hindenburgplatz 3, 55118 Mainz, Stand: April 2015


Position als Faltblatt herunterladen:

Windenergieposition_2015 (PDF, 60 kB)



Weitere Tipps und Tricks zum effizienten Energiesparen finden Sie in unserer Strompsarsektion der Ökotipps

Ihre Spende hilft.

Suche

Metanavigation: